AGBs

 

ATELIER Masters Kingdom
AMK Stylings

1 Geltungsbereich

a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Atelier Masters Kingdom –  AMK Stylings (im nachfolgenden “Unternehmer” genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig AGB). Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die AGB im Geschäftslokal des Unternehmers aushängen bzw. ausliegen und im Übrigen auch auf der Homepage des Unternehmers (www.ateliermasters-kingdom.de, AGB) einzusehen sind.

b) Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Kunden als anerkannt und somit rechtsverbindlich. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Unternehmers nicht Vertragsbestandteil, außer dies wurde vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2 Angebot und Bestellung

a) Alle Angebote des Unternehmers hinsichtlich der veranschlagten Preise, sowie der Liefertermine sind freibleibend.

b) Bestellungen sind für den Unternehmer nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ist eine solche durch Auftragserteilung erfolgt, sind Änderungswünsche des Kunden nicht mehr oder je nach Produktionsstand bedingt möglich.
c) Garantien werden vom Unternehmer nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden übernommen.

3 Pflichten des Unternehmers

Der Kunde wählt anhand der ihm vom Unternehmer vorgelegten Muster das von ihm gewünschte Tuch aus. Der Unternehmer verarbeitet das ausgesuchte Tuch nach den Wünschen des Kunden hinsichtlich Verarbeitung, Zuschnitt und Farbauswahl zu der bestellten Ware. Diese wird dabei nach den persönlichen Maßen des Kunden gefertigt.

 

4 Zahlung

a) Sämtliche Zahlungen sind in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis nach Auftragserteilung auf entsprechende Rechnungsstellung zu mindestens 50% fällig und zahlbar. Die Zahlung erfolgt per Kredit- / EC-karte oder in bar. Bei Überweisung behält sich der Unternehmer vor, den Produktionsablauf wenn nötig zu unterbrechen. Die Lieferzeiten orientieren sich dann am Zahlungseingang.

b) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

c) Bei Rückbuchung einer Kreditkarten-Zahlung durch das Kreditkartenunternehmen des Kunden berechnet der Unternehmer alle anfallenden Rücklastgebühren und eine Auslagenpauschale als Aufwandsentschädigung von € 60,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

d) Gutscheine, die nicht direkt beim Unternehmer erworben wurden, können nicht auf ausgeschriebene Angebote, oder reduzierte Waren des Unternehmers angerechnet werden.

5 Pflichten des Kunden

a) Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage seiner Tuchauswahl individuell angefertigte und bereits angezahlte Ware auf entsprechende Aufforderung des Unternehmers zur Abnahme unverzüglich in dessen Geschäftslokal abzuholen und den eventuell noch ausstehenden Betrag zu begleichen.

b) Da die Ware für den Kunden nach seinen individuellen Maßen gefertigt wird, steht er dem Unternehmer zu einem Maßtermin zur Verfügung. Sollte der Unternehmer in der Vergangenheit bereits beim Kunden Maß genommen haben und sollte der Kunde dann später erneut Ware bestellen, obliegt es seiner Verantwortung, zu prüfen, ob die von ihm in der Vergangenheit genommenen Maße aktuell noch zutreffend sind; ansonsten hat er eine aktuelle Maßnahme beim Unternehmer anzufordern.

c) Vor Auslieferung der Ware ist infolge der individuellen Maßfertigung die Anprobe durch den Kunden erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, dem Unternehmer für zwei Anproben vor der endgültigen Fertigstellung der Ware zur Verfügung zu stehen.
Wünscht der Kunde die Versendung der Ware, ist er verpflichtet, alle dafür anfallenden Kosten zu tragen.

d) Falls nach der Maßabnahme eine Gewichtszunahme, oder – reduzierung stattfindet, die sich stark (über eine Größe) auf die ursprünglichen Maßvorgaben auswirkt, werden die daraus resultierenden Änderungen vom Kunden getragen. Falls eine derartige Veränderung stattfindet, ist auch eine eventuell notwendige Neuanfertigung, falls gewünscht, vom Kunden zu tragen.

 

6 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Aufforderung zur Abholung der Ware durch den Kunden auf diesen über. Versendet der Unternehmer auf Verlangen des Kunden die hergestellte Ware, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Unternehmer die Sache dem Spediteur, Frachtführer, oder einer sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

7 Leistungsstörungen

a) Der Kunde hat anlässlich der Abnahme der bestellten Ware nach erster Anprobe, deren Vertragsgemässheit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde Nachbesserung auf Kosten des Unternehmers verlangen.

b) Bei der Tuchauswahl anhand von Mustern können gegebenenfalls webereitechnisch bedingte, geringfügige Abweichungen in den Farben sowie in der Gewebestruktur nicht vermieden werden. Eventuell geringfügige Abweichung des verarbeiteten Tuches, im Vergleich des vom Kunden ausgewählten Muster, stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Kunden daher nicht zur Geltendmachung der gesetzlichen Leistungsstörungsrechte. Bei den vom Unternehmer verwendeten Tuchen handelt es sich um Naturmaterialien, bei welchen es trotz sorgfältigster, qualitativ hochwertiger Verarbeitung selbst bei Zugrundelegung gleicher Maße zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Kunde erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform Mängel der Ware nicht begründen.

c) Der Unternehmer leistet für die Mangelfreiheit der hergestellten Ware Gewähr für den Zeitraum von 2 Jahren ab Gefahrübergang. Sollte der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes sein, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr.

 

8 Haftungsbeschränkung

Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Unternehmer oder seine Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

9 Zahlungsverzug

Der Kunde hat für den Fall des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Unternehmers.

 

11 Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gleichzeitig mit der an ihn übermittelten Auftragsbestätigung der Unternehmer das ausgesuchte Tuch nach des Kunden individuellen Maßen schneiden und die Ware anfertigen lässt, die gerade aufgrund ihrer Individualität für Dritte nicht brauchbar ist. Aufträge werden spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages nach Bestelldatum in Arbeit gegeben. Sollte also der Kunde, aus was für Gründen auch immer, nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten, hat er die ihm vom Unternehmer aufgegebenen Kosten der bis dahin erbrachten Aufwendungen/Arbeiten zur Vertragserfüllung (z.B. Zuschneide-, Material-, Fertigungskosten, usw.) zu tragen. Daneben schuldet er den Ausgleich einer Pauschale von 15 Prozent des Netto-Auftragswertes für beim Unternehmer im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung und -stornierung angefallene Administrations-/ Abwicklungskosten, entgangenen Gewinn, usw. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Unternehmer geringere Kosten angefallenen bzw. weniger Gewinn entgangen ist.

 

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB bzw. des durch sie ergänzten Vertrags der Parteien unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag bzw. die übrigen AGB wirksam. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall bereits jetzt, die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt, ansonsten gilt das Gesetz.

 

14 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Leistungen beider Parteien ist der Sitz des Unternehmens. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

 

12 Geltendes Recht

Für das Vertragsverhältnis sowie alle damit in unmittelbarem und/oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen/-verhältnisse bzw. daraus resultierenden Streitigkeiten gilt – unter ausdrücklichem Ausschluss von UN-Kaufrecht – ausschließlich bundesdeutsches Recht.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner
×